Jedes Benefit wird unterschiedlich lohnsteuerlich behandelt.
Einige Benefits wie z.B. der Sachbezug sind lohnsteuerfrei, andere Benefits wie z.B. die Erstattung für Verpflegung haben anteilig eine Pauschalversteuerung. Trotz der Pauschalsteuer erzeugen Benefits deutliche Nettovorteile bei den Mitarbeiter:innen, da die Pauschalsteuer in der Regel niedriger ist als der reguläre Lohnsteuersatz und auch Sozialversicherungsbeiträge gemindert werden. Die jeweiligen Prozentsätze der Pauschalsteuer sind von Benefit zu Benefit unterschiedlich.
Hinweis: Aus folgenden Gründen wird die Pauschalsteuer bei :pxtra immer getrennt vom Benefit-Budget des Mitarbeitenden betrachtet:
- die individuelle Pauschalsteuer der Benefits ist für die Mitarbeiter:innen schwer zu verstehen
- die Mitarbeiter:innen wären negativ überrascht, wenn ihr Benefit-Budget um die Pauschalsteuer reduziert wird
- die Pauschalsteuer lässt sich bei der Einführung von Benefits grob überschlagen und kann ggf. vorher vom bereitgestellten Budget abgezogen werden
Wir empfehlen, die Pauschalsteuer losgelöst vom Benefit-Budget zu betrachten, um den größtmöglichen positiven Effekt bei den Mitarbeiter:innen zu erreichen. Das bedeutet, dass man ca. 20 % on top des Benefit-Budgets für die Pauschalsteuer einplanen muss. Die genauen Zahlen ergeben sich durch die Auswahl der Benefits der Mitarbeiter:innen.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.