Manche Benefits setzen eine Belegprüfung voraus.
Die Mitarbeiter:innen haben bis zum 5. des Folgemonats Zeit, ihre Belege für den aktuellen Monat einzureichen.
Die Erstattung von Beleg-Benefits erfolgt immer mit der Lohnabrechnung des Folgemonats des Belegs. Dadurch sind keine Korrekturen der Lohnzettel für Benefits notwendig.
Beispiel:
- Ein/e Mitarbeiter:in lädt am 05. Februar einen Essensbeleg für den 28. Januar hoch.
- Der Beleg wird innerhalb weniger Tage geprüft und für die Lohnabrechnung freigegeben.
- Da die Lohnabrechnug in der Regel Mitte bis Ende des Monates vorbereitet wird, kann die Erstattung für die Verpflegung dann exportiert und mit der Lohnabrechnung im Februar abgerechnet werden.
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