Die Beträge für den Benefit Erholungsbeihilfe sind üblicherweise zu hoch, um in das (noch) verfügbare monatliche Budget zu passen. Daher wird dieses Benefit auf die restlichen Monate des Jahres verteilt. Ausgezahlt bekommst du es aber in voller Summe mit der nächsten Lohnabrechnung bzw. frühestens 3 Monate vor dem angegebenen Urlaub.
Beispiel:
Du beantragst im Februar Erholungsbeihilfe. Da du eine:n Partner:in und ein Kind hast, erhältst du den Basisbetrag von 156 €, einen Zusatzbetrag für den:die Partner:in in Höhe von 104 € sowie darüber hinaus 52 € für dein Kind. In Summe sind das 312 €. Der Betrag wird somit über 10 Monate (von März - Dezember) auf dein Budget verteilt.
Jeden Monat werden nun 31,20 € vom Budget für die Erholungsbeihilfe verblockt (312 € / 10 Monate). Die 312 € bekommst du mit der Gehaltsabrechnung von deinem:deiner Arbeitgeber:in ausgezahlt.
Ein weiteres Beispiel:
Wenn du die Erholungsbeihilfe erst im Mai durch Angabe deines Urlaubszeitraumes in deiner :pxtra App aktiviert hast, wird der Betrag auf die entsprechend verbleibenden Monate aufgeteilt (312 € / 8 Monate), wodurch deinem Budget bis Dezember monatlich 39 € abgezogen werden.
Dabei kannst du auch immer einen niedrigeren monatlichen Betrag aus deinem Budget nutzen und die Erholungsbeihilfe auch nur anteilig bezuschussen lassen.
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