Manchmal kommt es vor, dass kleinere Beträge des gewährten Budgets nicht verplant werden können, da diese den Budget-Rahmen oder die Bedingungen für einzelne Benefits übersteigen würden.
Der Gedanke, dieses Rest-Budget den Kolleg:innen zu übertragen, liegt da nahe.
Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Budget an Dritte zu übertragen, weshalb wir diese Möglichkeit nicht anbieten können.
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