Du möchtest Urlaub machen und das Ganze noch von deinem:deiner Arbeitgeber:in finanziell unterstützen lassen?
Dann ist der Benefit Erholungsbeihilfe genau das Richtige für dich!
Damit kannst du als Einzelperson bis zu 156 € pro Kalenderjahr zusätzlich zu deinem Gehalt für deinen Urlaub bekommen. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Es kommt noch besser!
Wenn du mit deinem:deiner Partner:in Urlaub machst, kommen noch bis zu 104 € dazu und je Kind erhältst du eine Zahlung von bis zu 52 €.
Wie funktioniert's?
Sobald du weißt, dass dein Urlaub freigegeben wurde, gib bitte den Zeitraum (Start- und Enddatum), deinen Familienstand und ggf. die Anzahl deiner Kinder in die :pxtra App ein.
Um ganz in den Genuss der Erholungsbeihilfe zu kommen, muss diese max. 3 Monate vor oder 3 Monate nach deinem Urlaub von dir eingereicht werden.
In der Praxis wird die Erholungsbeihilfe dabei auf mehrere Monate aufgeteilt.
(siehe dafür den Artikel -> Wieso wird der Benefit Erholungsbeihilfe auf mehrere Monate verteilt? )
Hinweis: Die Erholungsbeihilfe ist nur gültig für einen Urlaub im gleichen Jahr und kann nicht jahresübergreifend genutzt werden.
Belege über getätigte Zahlungen im Urlaub z.B. Konzerttickets oder Veranstaltungen, solltest du aufbewahren, denn gesetzlich ist die Erholungsbeihilfe an direkte Ausgaben während deines Urlaubs geknüpft.
Jetzt weißt du, wie du die Erholungsbeihilfe bestmöglich für dich nutzt.
Also, nichts wie los!
Koffer packen und deinen Benefit im Urlaub verprassen.
Weitere Informationen
Hier sind alle wichtigen Punkte noch einmal für dich zusammengefasst.
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