Du hast kleine Kinder, die in die Krippe oder den Kindergarten gehen und für die hohe Betreuungskosten anfallen?
Mit dem Benefit Betreuungskosten kannst du dich von deinem Arbeitgebenden finanziell unterstützen lassen.
Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass dein Kind oder deine Kinder maximal 6 Jahre alt sind und noch nicht zur Schule gehen.
Wie funktioniert das?
Bei Aktivierung des Benefits in der App siehst du direkt nach einem kurzen Intro zum Benefit, was es hier zu beachten gibt.
Am wichtigsten: Wir benötigen einmalig nach der Aktivierung den Betreuungsvertrag von Kindergarten, Tagesmutter o.ä. Schicke uns diesen gerne direkt an support@pxtra.de
Für die Erstattung deiner Betreuungskosten gibt es keinen Höchstbetrag, entscheidend sind allein die tatsächlich entstandenen Kosten (einschließlich Unterkunft und Verpflegung).
Begrenzt wird der Erstattungsbetrag lediglich durch dein Benefit-Budget.
Bei der Aktivierung des Benefits in der :pxtra-App kannst du somit den vollen Betrag, der dir für die Kinderbetreuung anfällt, max. jedoch dein Budget angeben. Natürlich kannst du auch hier nur einen Teil von deinem Unternehmen erstatten lassen, damit du dein Budget noch für weitere Benefit-Bausteine nutzen kannst.
Werden deine Betreuungskosten nur anteilig übernommen, reicht es aus, den Teilbetrag auf der Originalrechnung zu vermerken.
Die Auszahlung der Betreuungskosten erfolgt zusammen mit deiner Lohn- oder Gehaltszahlung.
Du möchtest noch mehr wissen? Hier findest du alles, was du über die Erstattung von Betreuungskosten wissen musst.
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