Du hast kleine Kinder, die in die Krippe oder den Kindergarten gehen und für die hohe Betreuungskosten anfallen?
Mit dem Benefit Betreuungskosten kannst du dich von deinem Arbeitgebenden finanziell unterstützen lassen.
Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass dein Kind oder deine Kinder maximal 6 Jahre alt sind und noch nicht zur Schule gehen.
Wie funktioniert das?
Du kannst entweder deinen Vertrag mit der Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Krippe oder Kindergarten) oder die Rechnung der Verpflegungskosten mit wenigen Klicks direkt in der :pxtra App einreichen, dies ist einmalig notwendig.
Für die Erstattung deiner Betreuungskosten gibt es keinen Höchstbetrag, entscheidend sind allein die tatsächlich entstandenen Kosten (einschließlich Unterkunft und Verpflegung).
Begrenzt wird der Erstattungsbetrag lediglich durch dein Benefit-Budget.
Werden deine Betreuungskosten nur anteilig übernommen, reicht es aus den Teilbetrag auf der Originalrechnung zu vermerken.
Die Erstattung ist dann problemlos möglich, die Auszahlung der Betreuungskosten erfolgt zusammen mit deiner Lohn- oder Gehaltszahlung.
Du möchtest noch mehr wissen? Hier findest du alles, was du über die Erstattung von Betreuungskosten wissen musst.
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