Du hast kleine Kinder, die in Kita oder Kindergarten gehen und für die hohe Betreuungskosten anfallen?
Lass dich mit dem Benefit Betreuungskosten finanziell von deinem Arbeitgeber unterstützen.
Voraussetzung für die Unterstützung dabei ist, dass dein/e Kind/er max. 6 Jahre alt sind und noch nicht die Schule besuchen.
Wie funktioniert`s?
Du kannst deinen Vertrag der Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kita oder Kindergarten) direkt in der :pxtra App einreichen.
Das ist bequem mit nur wenigen Klicks in deiner :pxtra App möglich und außerdem nur einmalig notwendig.
Bei der Erstattung deiner Betreuungskosten gibt es keinen maximalen Höchstbetrag, entscheidend dabei sind einzig die tatsächlich entstandenen Kosten.
Begrenzt wird der Erstattungsbetrag lediglich durch dein Benefit-Budget.
Werden deine Betreuungskosten nur anteilig übernommen, vermerkst du einfach den Teilbetrag auf der Originalrechnung.
Im Anschluss können die Kosten problemlos erstattet werden, die Auszahlung der Betreuungskosten erfolgt gemeinsam mit deiner Lohn- oder Gehaltszahlung.
Du möchtest nochmal nachlesen? Hier findest du alles was du zum Benefit Betreuungskosten wissen musst.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.