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Haben wir genügend Zeit für die Belegprüfung bis zur Lohnabrechnung?

Manche Benefits setzen eine Belegprüfung voraus.

 

Die Mitarbeiter:innen haben bis zum 5. des Folgemonats Zeit, ihre Belege für den aktuellen Monat einzureichen.

 

Die Erstattung von Beleg-Benefits erfolgt immer mit der Lohnabrechnung des Folgemonats, ausgehend vom Datum des Belegs. Dadurch sind keine Korrekturen der Lohnzettel für Benefits notwendig. 

Beispiel:

  • Ein:e Mitarbeiter:in lädt am 05. Februar einen Essensbeleg für den 28. Januar hoch.
  • Der Beleg wird innerhalb weniger Tage geprüft und für die Lohnabrechnung freigegeben.
  • Da die Lohnabrechnung in der Regel Mitte bis Ende des Monates vorbereitet wird, können die Daten zur Erstattung über die Gehaltsabrechnung in unserer Plattform exportiert und mit der  Gehaltsauszahlung im Februar abgerechnet werden.