Was ist eine Anrufungsauskunft?
Arbeitgebende und Arbeitnehmende können zur Sicherstellung ihrer lohnsteuer-rechtlichen Pflichten beim Finanzamt eine Lohnsteuerauskunft anfordern. In solchen Fällen sind die Finanzbehörden zur Auskunft verpflichtet.
Ist der Arbeitgebende mit der Auffassung des Finanzamtes nicht einverstanden, kann er:sie oder der Arbeitnehmende die Angaben des Finanzamts im Widerspruchsverfahren anfechten.
Die Auskunft des Finanzamtes beschränkt sich auf Lohnsteuererhebungsverfahren und bindet das Finanzamt des Arbeitnehmenden bei der Einkommensteuerveranlagung nicht.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Beantragung einer Anrufungsauskunft bei den örtlichen Finanzämtern.