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Was ist der Benefit Internetzuschuss?

Ohne funktionierendes Internet geht heute so gut wie gar nichts mehr - weder im Büro, noch Zuhause.

Über den  Benefit Internetzuschuss hat dein:e Arbeitgeber:in die Möglichkeit dir einen Zuschuss zu deinen Kosten für die Internetnutzung in Höhe von bis zu 50 € entsprechend deiner tatsächlichen Aufwendungen zu gewähren. 

 

Wie das funktionieren soll?

Ganz einfach!

Sobald du dir den Benefit Internetzuschuss in der :pxtra App ausgewählt hast, gibst du deine tatsächlichen Kosten ein und bestätigst, dass die von dir getätigten Angaben korrekt sind. Anschließend kannst du entscheiden, ob du die vollen Kosten erstattet bekommen möchtest oder nur einen Teil deines Budgets für diesen Benefit nutzen möchtest. Nun kannst du den Benefit fest aktivieren.

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Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erstattung der Internetkosten ist, dass zunächst ein Internetanschluss besteht. Um das zu prüfen, muss eine Internetrechnung eingereicht werden. 

Wenn man selbst Vertragsnehmer ist und auf der Rechnung steht, können 100% erstattet werden.

 

Was darf als Internetkosten eingereicht werden?

Folgende Internetkosten werden akzeptiert: 

  • WLAN
  • Internetsticks
  • GigaCube
  • Hotspot → Sollte das Internet über einen Hotspot genutzt werden, dürfen nur 25% erstattet werden. Ebenfalls muss genügend Datenvolumen vorhanden sein; min. 50GB

 

Welche Internetkosten werden erstattet? 

Als Internetkosten werden die Grundgebühren für die Nutzung des Internets erstattet, als auch die Hardware dafür. Darunter fällt z.B. die Miete des Routers, Modem, GigaCube oder des Sticks. 

Sollten andere Kosten auf der Rechnung, wie Festnetz, TV, Streaminganbieter oder Ähnliches sein, muss dieses herausgerechnet werden. 

Ist der Betrag nicht ausgewiesen, kann sich auf der Website des Anbieters erkundigt werden, welcher Betrag für die Einzelleistung fällig wäre. Dieser muss dann vom Internetbetrag abgezogen werden.

Sind Streamingangebote nicht extra ausgewiesen, können diese beim Anbieter recherchiert werden. 

Sollte es sich um eine Verbindung zwischen Internet und Festnetz handeln, muss 15% für den Festnetzanschluss abgezogen werden.

 

Was ist beim Belegupload zu beachten?

Nach der Aktivierung des Benefits Internetzuschuss ist ein Upload der Rechnung notwendig. Die Rechnung muss 1x pro Jahr hochgeladen und vom :pxtra-Support-Team freigegeben werden. Damit die Freigabe erfolgen kann, sind folgende Punkte wichtig: 

1. Wir brauchen einen aktuellen Rechnungsbeleg eures Anbieters. Das Einreichen eines Überweisungsbeleges oder der E-Mail-Benachrichtigung zu den Kosten ist dafür nicht ausreichend. Hintergrund ist, dass wir sowohl sehen müssen, dass die Rechnung auf euch ausgestellt ist, sowie auch eine Aufschlüsselung der Kosten notwendig ist. 

2. Ihr müsst der/die Vertragspartner:in sein. Sofern euer/eure (Ehe-)Partner:in, Mitbewohner:in usw. Vertragspartner:in ist, können wir die Kosten nicht eindeutig eurer Person zuordnen. Damit hier im Falle einer Betriebsprüfung keine Fragen oder Zweifel aufkommen, muss die Rechnung tatsächlich auf euch selbst laufen. 

Ist die Rechnung auf eure:n Ehe-/Lebens-Partner:in oder Mitbewohner:in ausgestellt, können die Kosten nur anteilig abgerechnet werden. Dies würde wie folgt aussehen:

  • Ehepartner/Lebenspartner max. 50%
  • Wohngemeinschaften Kürzung durch Parteien

Dabei muss der Hauptvertragsnehmende eine Erklärung abgeben, dass die Kosten prozentual geteilt werden und jeder die anfallenden Kosten nach dem Prozentsatz trägt. Diese Erklärung muss zusammen mit dem Rechnungsbeleg über die App hochgeladen werden. 

3. Sollte die Rechnung einen Festnetzanschluss inkludiert haben, ziehen wir 15% der Kosten von der Rechnung für den Telefonanschluss ab. Weitere Bestandteile der Rechnung, wie Kosten für TV o.ä. werden ebenfalls raus gerechnet. Es können lediglich Kosten für das Internet sowie Router o.ä. erstattet werden. 

 

Wie geht es nach dem Belegupload weiter? 

Wenn ihr den Beleg hochgeladen habt, wird dieser von unserem Support-Team geprüft und freigegeben. Sollten bei der Prüfung Fragen aufkommen, melden wir uns direkt über den Chat in der App bei euch. 

Wenn der Beleg freigegeben wurde, müsst ihr monatlich nur noch in die App geben um zu bestätigen, dass die Kosten noch immer anfallen. Ein erneuter Belegupload ist erst nach 12 Monaten notwendig. Sofern sich etwas an euren Kosten ändert, könnt ihr dies direkt in der App angeben. Bei Fragen könnt ihr euch auch jederzeit an unser Support-Team wenden: support@pxtra.de

 

Wann erhalte ich meine Erstattung für die Internetkosten?

Da es sich bei dem Benefit Internetzuschuss um einen belegpflichtigen Benefit handelt, erfolgt die Erstattung im Folgemonat. Dh. mit Einreichung des Beleges im Oktober, erhältst du die Erstattung mit der November-Gehaltsabrechnung. 

 

Noch Fragen?

Hier findest du alle Key-Take-Aways noch einmal zusammengefasst.