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Wie teilt sich der steuerfreie und pauschalbesteuerte Betrag beim Essenszuschuss auf?

Mit bis zu 7,67€ kann dein Unternehmen an 15 Tagen im Monat die arbeitstägliche Mahlzeit eurer Mitarbeitenden bezuschussen. Dabei werden anteilig 4,57€ mit 25% pauschal versteuert, 3,10€ sind dabei steuerfrei. 

 

Was passiert, wenn mehr oder weniger als 7,67€ eingereicht werden? 

Fall 1 - der eingereichte Betrag ist geringer als 7,67€: 

Sofern Mitarbeitende weniger als die 7,67€ einreichen, bleibt der pauschalversteuerte Betrag von 4,57€. Der restliche Betrag ist steuerfrei.

Beispiel: Eingereichter Betrag = 6,50€. Der pauschalversteuerte Betrag liegt bei 4,57€, der steuerfreie Anteil entspricht 1,93€ (6,50€ eingereichter Betrag - 4,57€ Pauschalsteuer).

 

Fall 2 - der eingereichte Beleg übersteigt den Maximalbetrag von 7,67€:

Wenn Mitarbeitende einen höheren Betrag als 7,67€ einreichen, wird der Pauschalbetrag von 4,57€ um die Differenz zwischen der maximalen Erstattung und dem eingereichten Betrag reduziert. Ab einer Beleghöhe von 12,24€ oder höher fällt keine Pauschalsteuer mehr an, der gesamte Betrag von 7,67€ ist steuerfrei.

Beispiel 1: Eingereichter Betrag = 8,50€. Die Differenz zwischen dem maximal erstattbaren Betrag und dem eingereichten Betrag liegt bei 0,83€ (8,50€ - 7,67€). Der pauschalversteuerte Betrag von 4,57€ wird um diese Differenz reduziert, dh. 4,57€ - 0,83€ = 3,74€. Somit werden 3,74€ pauschalversteuert, 3,93€ sind steuerfrei.

Beispiel 2: Eingereichter Betrag = 15€. Die kompletten 7,67€ Maximalbetrag sind steuerfrei, es fällt keine Pauschalsteuer an.

 

Die Quelle ist § 8 Abs. 2 S. 6 EStG ; R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR ; sowie §2 Abs. 5 SvEV