Dürfen Minijobber Benefits beziehen?
Könnte bspw. ein:e Arbeitgeber:in alle Benefits anbieten und nutzen und diese dann auch allen Mitarbeitenden, also auch 520€ Minijobbern, zur Verfügung stellen?
Auch Minijobber mit einem Gehalt in Höhe von 520€ können Benefits beziehen.
Es gelten hier die gleichen rechtlichen Vorgaben für Betragsgrenzen, als würde es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handeln.
Eine Unterscheidung gibt es jedoch, wenn zeitgleich über eine Erstbeschäftigung und eine Zweitbeschäftigung Benefits bezogen werden.
Beispiel:
Minijobber hat 520€ Gehalt und bekommt zuästzlich
- Sachbezug
- Essenszuschuss
- Erholungsbeihilfe
- Internetpauschale
je in maximaler Höhe.